Trauer / Todesfall

Sie haben einen Ihnen nahe stehenden Menschen verloren.

Das Abschiednehmen ist sehr schmerzlich. Die Trauer und die neue Hinwendung zum Leben brauchen Zeit – es ist wichtig, sich diese zu nehmen. Die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer Ihrer Kirchgemeinde begleiten Sie in Ihrer Trauerzeit und gestalten mit Ihnen zusammen die Abschiedsfeier.

Wie muss ich vorgehen?
Wenn Ihr Angehöriger zu Hause gestorben ist, muss ein Arzt informiert werden, Ihr Hausarzt, wenn er erreichbar ist, ansonsten der Notfallarzt.
Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann bei der Meldung des Todesfalles bei der entsprechenden Stelle brauchen.

Ärztefon 24h für Notfälle Glarus-Süd: Tel. 0844 556 655
Bestattungsamt, Glarus Süd, Schwanden: Tel. 058 611 94 11,
ausserhalb der Öffnungszeiten Spitex Glarus-Süd Tel. 055 644 40 10

Bei Tod durch Suizid oder Unfall muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt den gerichtsmedizinischen Dienst. Stirbt Ihr Angehöriger im Spital, erhalten Sie die nötigen Unterlagen direkt von der Spitalverwaltung.

Und wenn der/die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist?
Mit dem Austritt aus der Kirche verzichtet man bewusst auf eine kirchliche Bestattung und Abdankung. Grundsätzlich gilt es, diesen Wunsch des/der Verstorbenen zu respektieren.
Wenn aber die Angehörigen des/der Verstorbenen Wert auf seelsorgerliche Begleitung legen, sind die Pfarrerinnen und Pfarrer bereit, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.
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